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50 % Ausgleichsabgabe

Die WfbM des Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. ist eine anerkannte Einrichtung nach § 142 SGB IX.

Nach § 140 des Sozialgesetzbuches IX können deshalb unsere Auftraggeber 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Unter dem folgenden Link wird Ihnen hierzu ein Online-Rechner angeboten, mit dem Sie sich schnell einen Eindruck verschaffen können:

www.iw-elan.de

Ausgleichsabgabe

Gefördert durch die Aktion Mensch