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Allgemeines

Aufnahme in die Werkstatt

Die Werkstätten der Karl-Schubert-Gemeinschaft sind eine anerkannte WfbM und somit eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und bieten insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung vielfältige Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten an.

Wir arbeiten eng mit den Sonderschulen unseres Einzugsgebietes, der Agentur für Arbeit, den Eingliederungshilfeträgern der Stadt- und Landkreise und der Deutschen Rentenversicherung zusammen.

Auf Ihre Anfrage hin findet, nach Abklärung der notwendigen Voraussetzungen, ein Informationsgespräch statt, bei dem der weitere Verlauf besprochen wird. Vor einer Aufnahme in die Werkstatt erfolgt zur beiderseitigen Einschätzung ein einwöchiges Praktikum.

Liegt uns eine Kostenzusage vor, so kann eine Aufnahme in den Berufsbildungsbereich erfolgen. Dort wird, beginnend mit dem 3-monatigen Eingangsverfahren, eine erste berufliche Orientierung ermöglicht. Diese Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben wird nach weiteren 2 Jahren mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Weitere Infos unter: Werkstätten - Berufsbildungsbereich

In entsprechender Weise ist eine Aufnahme in den Arbeitsbereich oder den Förder- und Betreuungsbereich, nach erteilter Kostenzusage, ebenfalls möglich.

In unseren Werkstattabteilungen fertigen wir eigene Produkte, arbeiten in der Dienstleistung oder erledigen Auftragsarbeiten aus Industrie und Handel und ermöglichen damit eine individuelle Weiterqualifizierung in den unterschiedlichsten Berufsfeldern.

Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Sozialdienst:

Tel.: 0711 77091-17

Gefördert durch die Aktion Mensch