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Erklärung zur Barrierefreiheit

 

 

Die Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V. (KSG) ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite, die unter der Adresse www.ksg-ev.eu sowie deren Unterseiten, erreichbar ist.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist aufgrund der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.  

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Eingebundene Videos sind derzeit nicht durchgängig untertitelt.
  • Einzelne Formularfelder sind noch nicht beschriftet, wodurch die Nutzung mit Screenreadern eingeschränkt sein kann.
  • Ältere PDF-Dokumente und Mediendateien werden schrittweise überarbeitet.

     

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.10.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.10.2025 überprüft.
Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung u.a. unter Verwendung des Prüfwerkzeugs WAVE (webaim.org) sowie interner Tests mit Hilfstechnologien.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Über folgende Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Barrieren melden oder Informationen zur Barrierefreiheit anfordern:
Karl-Schubert-Gemeinschaft e.V.
Kurze Str. 31
70794 Filderstadt
Tel.: 0711 77091-0
Fax: 0711 77091-50
E-Mail: info@ksg-ev.eu

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die oben genannte Stelle wenden.
Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) einschalten:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

Hinweis:

Die Karl-Schubert-Gemeinschaft arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit ihrer Website zu verbessern und verbleibende Hindernisse schrittweise zu beseitigen. Für externe Inhalte kann keine Gewähr übernommen werden.

Gefördert durch die Aktion Mensch