Jobcoach
Jobcoaching – Brücke zwischen Menschen und Betrieben
Das Jobcoaching unterstützt Menschen auf ihrem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und begleitet gleichzeitig Betriebe, die neue Mitarbeitende kennenlernen und integrieren möchten. Das Jobcoaching ist u. a. eine im SGB IX verankerte individuelle Unterstützungsleistung.
Im Mittelpunkt steht die Verbindung von individuellen Fähigkeiten und den Anforderungen des Arbeitsalltags. Ziel ist eine passgenaue und stabile Zusammenarbeit zwischen Menschen und Unternehmen.
Für Menschen
Für Menschen bedeutet Jobcoaching Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Entwicklung, Begleitung auf dem Weg in ein passendes Arbeitsumfeld sowie kontinuierliche Unterstützung in Praktika und Arbeitsprozessen. Eine feste Ansprechperson sorgt dabei für Verlässlichkeit über den gesamten Verlauf.
Das Jobcoaching eröffnet die Möglichkeit, neue berufliche Erfahrungen zu sammeln, eigene Stärken zu entdecken und mehr Selbstständigkeit im Arbeitsalltag zu entwickeln. Die Mitarbeit in einem Betrieb kann das Selbstvertrauen stärken, soziale Kontakte erweitern und neue Perspektiven für die persönliche und berufliche Zukunft schaffen. Gleichzeitig bietet die kontinuierliche Begleitung Sicherheit und Unterstützung bei neuen Herausforderungen.
Für Betriebe
Für Betriebe bietet das Jobcoaching eine praxisnahe Unterstützung bei der Einarbeitung und Integration neuer Mitarbeitender. Der Jobcoach ist regelmäßig vor Ort, begleitet den Arbeitsalltag und unterstützt bei Fragen, Abstimmungen und möglichen Herausforderungen. So entsteht eine Entlastung im Betrieb und eine verlässliche Grundlage für gelingende Zusammenarbeit.
Unternehmen können durch die Zusammenarbeit soziales Engagement sichtbar machen, engagierte Mitarbeitende gewinnen und neue Perspektiven im Arbeitsalltag erleben. Auch die Besetzung von Nischenarbeitsplätzen sowie positive Impulse für Zusammenarbeit und Betriebsklima können sich daraus ergeben. Gleichzeitig kann die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung dazu beitragen, gesetzliche Vorgaben zur Ausgleichsabgabe zu erfüllen oder diese zu reduzieren.
Formen der Zusammenarbeit im Überblick
Die Zusammenarbeit kann sich schrittweise entwickeln und an die jeweilige Situation im Betrieb angepasst werden.
Ein Praktikum dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Erprobung im Arbeitsalltag. Es ist zeitlich befristet und erfolgt ohne Arbeitsvertrag. Die Person bleibt dabei Beschäftigte*r der Werkstatt für behinderte Menschen und wird eng durch den Jobcoach begleitet. Für den Betrieb ist dieser Einstieg unverbindlich und mit geringem Risiko verbunden.
Ein ausgelagerter Arbeitsplatz ist auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgelegt. Die Tätigkeit findet dauerhaft im Unternehmen statt, während die Person weiterhin bei der Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt bleibt. Der Jobcoach bleibt regelmäßig eingebunden und begleitet sowohl die Person als auch den Betrieb im Arbeitsalltag. Diese Form ermöglicht eine stabile Integration bei gleichzeitig hoher Absicherung.
Eine Festanstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet die vollständige Integration in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die Person wird direkt im Unternehmen angestellt und arbeitet dort als reguläre Arbeitnehmerin oder regulärer Arbeitnehmer. Die Begleitung durch den Jobcoach kann insbesondere in der Anfangsphase unterstützen und wird im Verlauf in der Regel reduziert. Diese Form stellt den Übergang in eine eigenständige berufliche Tätigkeit im Betrieb dar.
Das Jobcoaching versteht sich als verbindendes Element zwischen allen Beteiligten. Durch regelmäßige Präsenz im Betrieb, persönliche Begleitung und enge Abstimmung wird ein stabiler Rahmen geschaffen, in dem sowohl Menschen als auch Unternehmen langfristig profitieren können.
Bei Interesse oder Fragen informieren wir gerne in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit.
